Management beteiligen

Immer noch stehen für viele Übergeber mittelständischer Unternehmen die Sicherung des Betriebs und der Erhalt der Firma im Mittelpunkt. Eine bislang nicht so häufig genutzte Möglichkeit der Nachfolge-Regelung ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kombiniert mit einer Übernahme der Geschäftsführung durch externe oder interne Führungskräfte. (MBI/MBO)

Der Startschuss für diese Art der Nachfolgeregelung sollte ca. 1 - 2 Jahre vor der geplanten Übergabe fallen. In dieser Phase der Planung und Vorbereitung begleitet FEP Sie bereits intensiv. Ob und in welchen Fällen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für eine Nachfolgeregelung in Frage kommt, hängt vom Potenzial der Führungskräfte wie von der Akzeptanz bei Alteigentümern und Arbeitnehmern gleichermaßen ab. In jedem Fall sollte aber, wie bei anderen Nachfolgeregelungen auch, eine positive Unternehmensentwicklung prognostizierbar sein. Diese Prognose erstellen wir gemeinsam mit Ihnen. Dann erst stellt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eine sinnvolle Ergänzung der eigentlichen Unternehmensnachfolge dar. Eine mögliche Übertragung könnte exemplarisch wie folgt aussehen:

Ausgewählte Führungskräfte werden in die Geschäftsleitung übernommen

Mitarbeiter beteiligen sich mit bis zu 25 % am Kapital (unterhalb der Sperrminorität)

Existenzgründungsförderung bei erster Finanzierung nutzen

Entscheidungsgewalt verbleibt zunächst bei den Alteigentümern.

Anfangsphase dient als Einführungs- und Testphase

Nach Ausscheiden des Eigentümers gehen weitere 26% an die potentiellen Nachfolger

Die verbleibenden Anteile als Kapitalbeteiligung an die übrigen Beschäftigten

attraktive Kapitalanlage, die Motivation nachhaltig fördert

Verringerung des nötigen Kapitals für die Nachfolger